BVD e.V. – Startseite › Foren › Board Allgemein › GEMA – Nachberechnung der GVL
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Ich weiß nicht wie es Euch geht oder Ihr das seht. Ich bin aber der Meinung das die Nachforderung Seitens der GEMA für die GVL so nicht korrekt/rechtens ist. Die Benachrichtigung über die Zusammenlegung/Fusion der GEMA mit GVL kam glaube ich Anfang des Jahres ’25 (so Januar/Februar). Das ist ja noch alles legitim, doch nun noch eine Nachzahlungsvorderung bis Rückwirkend das Jahr ’22 finde ich nicht nur frag würdig sondern auch vertraglich nicht korrekt. Soweit ich informiert bin und auch aus meinen Vertrag, den ich mit der GEMA abgeschlossen habe, geht daraus hervor das es sich um die Lizensierung der X Menge an Kopien (für Musikdateien) handelt. Also VR-Ö (oder so ähnlich). Und wenn die erst in diesem Jahr ’25 offiziell in zusammen Arbeit gehen, muss da nicht erst eine offizielle Vertragsänderung bzw. eine offizielle Vertragserweiterung (mit dem dem Lizenznehmer) schriftlich ausgetauscht werden? Schließlich habe ich das recht auf eine detaillierte Aufstellung der Kosten die ich tragen soll. Und das bitte ab Beginn der nächsten offiziellen Rechnung!
Es wäre auch toll wenn der BVD sich einmal darum, für seine Mitglieder, kümmert und vielleicht mal Information über die Rechtslage/Rechtshilfe an seine Mitglieder zur Verfügung stellt.Jetzt bin ich auf Eure (BVD) antworten gespannt.
Musikalische Grüße
DJ Guido.KHallo Guido, genauso sehe ich es auch.
Ich habe bei der GEMA angerufen und das Dilema mit der Nachberechnung der 20% GVL erfragen wollen.
Dort sagte man mir, dass angeblich ein Abrechnungsfehler entstanden wäre und ich solle die Rechnung über „mein Bereich“ stornieren bzw. Zurückweisen.
Dies habe ich getan.
Ich warte noch auf Antwort.Hallo zusammen,
gibts schon was Neues zum Thema?
Ich war wegen gesundheitlicher Probleme und OP mehrere Wochen im Krankenhaus. In dieser Zeit sind zwei Mahnungen eingegangen, die ICH nicht bezahlt hätte, aber meine Frau alleine zuhause war und sich um alles alleine kümmern mußte und sie das vom Tisch haben wollte, hat nur (nicht die Mahngebühr) den Jahres Tarif und die Nachforderung bezahlt. Jetzt wo ich seit ein paar Tagen wieder zu Hause, nutze ich die Zeit und recherchiere ich nach einem Fachanwalt der sich im warsten sinne des Wortes mit GEMA auskennt.
Weil ich bei der GEMA kündigen will/werde. -
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